SOFTWAREENTWICKLER
Agenturen, SaaS-Anbieter und Produktentwickler.
Für Softwareentwickler, Agenturen und IT-Systemhäuser: der IT-Rechtsschutz deckt Projektstreit, DSGVO-Klagen und Provider-Konflikte ab.
Der IT-Rechtsschutz ist eine spezialisierte Police für IT-Unternehmen, Softwareentwickler, Webdesigner, IT-Dienstleister und Systemhäuser — angepasst an die Risiken digitaler Geschäftsmodelle.
Er übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten bei Projektstreit, Abnahmestreitigkeiten, DSGVO-Klagen, Providerkonflikten und arbeitsrechtlichen Fällen — inklusive Online-Inkasso.
Agenturen, SaaS-Anbieter und Produktentwickler.
Infrastruktur, Cloud und Rechenzentrumsbetrieb.
Digitalagenturen, Content-Creator, Full-Service.
IT-Consultants, Berater und Solo-Entwickler.
Bis 35.000 € Verfahrenskosten in komplexen IT-Fällen abgedeckt.
Zugang zu spezialisierten Kanzleien für Software- und Vertragsrecht.
Kosten für IT-Sachverständige (Softwarequalität) inklusive.
Projektkonflikte lösen ohne Gerichtsverfahren.
Sofortberatung — ohne Selbstbeteiligung.
Offene Rechnungen digital durchsetzen.
Das IT-Vertragsrecht ist das Rückgrat jedes digitalen Geschäfts — und gleichzeitig die häufigste Quelle für Konflikte. Der IT-Rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es um die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus IT-Verträgen geht.
Wir sichern Streitigkeiten aus Software-Werkverträgen, SaaS-Nutzungsvereinbarungen, Wartungs- und Support-Verträgen sowie Lizenzverträgen ab. Auch AGB-Prüfung und Musterverträge für Ihre eigenen Kundenverträge sind über den ARAG JuraCheck® inklusive — bis 100 € pro Prüfung, kostenlos für Versicherte.
Gerade in Köln als IT- und Medienstandort sitzen viele Auftraggeber aus Verlagswesen, E-Commerce und Mittelstand. Das schafft eigene rechtliche Themen: Werkabnahme nach agiler Entwicklung, DSGVO-konforme Datenverarbeitungsverträge (AVV), Haftungsbeschränkungen und Open-Source-Lizenz-Compliance.
Als ARAG-Vermittler in Köln berate ich IT-Unternehmen, Softwareentwickler und Digitalagenturen persönlich — vor Ort in Köln-Longerich, per Telefon oder Videocall. Kein Callcenter, kein Ticketsystem, kein wechselnder Ansprechpartner.
Der Vorteil einer lokalen Beratung: Ich kenne den Kölner Markt, die typischen Konstellationen mittelständischer Kunden im Rheinland und weiß, welche Bausteine des IT-Rechtsschutzes für Ihr Geschäftsmodell wirklich zählen. Ob Sie eine Agentur in Ehrenfeld führen, ein SaaS-Startup in der Südstadt aufbauen oder als Freelancer aus dem Homeoffice heraus arbeiten — die Empfehlung passt zur Realität Ihres Betriebs.
Im Erstgespräch klären wir zusammen, welche Verträge, welche Projektrisiken und welche Vertrags-Partner in Ihrem Alltag vorkommen. Auf dieser Basis empfehle ich den passenden IT-Rechtsschutz-Baustein — nicht das teuerste Paket, sondern das, was Sie wirklich brauchen.
Die wichtigsten Antworten kompakt zusammengefasst.
Ab ca. 120 € monatlich je nach Konfiguration und Betriebsgröße.
Ja — insbesondere Streitigkeiten um Verfügbarkeit, Datenschutz und Lizenzierung.
Ab Komfort-Variante — inklusive gerichtlicher Abwehr.
SLA-Verstöße von Rechenzentren und Cloud-Providern sind mitversichert.
Nach 3 Monaten Wartezeit; bei lückenlosem Wechsel sofort.
Ja — Solo-Entwickler und IT-Consultants sind ausdrücklich eingeschlossen.
Weil Sie einen festen Ansprechpartner bekommen, der Ihre Situation kennt — kein Callcenter, keine wechselnden Berater. Persönliche Termine vor Ort in Köln-Longerich, per Telefon oder Videocall. Bei Rechtsfragen oder im Schadensfall geht die Kommunikation direkt und ohne Umwege.
Ja — über den ARAG JuraCheck® können Sie eigene Verträge, AGB und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen prüfen lassen. Bis zu 100 € Prüfhonorar je Vertrag werden übernommen. Zusätzlich gibt es einen Musterverträge-Pool für Software-, SaaS- und Wartungsverträge, den Sie kostenlos nutzen können.
Ja — der JuraCheck® gilt auch für bereits geschlossene Verträge. Sie können jederzeit einen laufenden Software-, Wartungs- oder Cloud-Vertrag von einem IT-Fachanwalt einschätzen lassen, etwa vor einer Verlängerung, Kündigung oder Vertragsanpassung.
Der IT-Rechtsschutz ist speziell für Unternehmen aus der IT-Branche gemacht — Softwarehersteller, Systemhäuser, Agenturen. Er deckt Projektstreit, Vertragskonflikte, SLA-Verstöße und arbeitsrechtliche Fälle ab. Der Internet-Rechtsschutz (web@ktiv®) richtet sich hingegen an alle, die im Netz aktiv sind — auch nicht-technische Betriebe. Fokus: Abmahnungen, DSGVO, Reputation, Fake-Bewertungen. Für IT-Firmen macht meist die Kombination Sinn.
Ja — der IT-Rechtsschutz greift bei allen B2B-Vertragsstreitigkeiten, unabhängig vom Sitz Ihres Kunden. Ob mittelständisches Unternehmen aus Köln-Deutz, Konzern aus dem Rheinauhafen oder Auftraggeber aus dem gesamten Bundesgebiet — abgedeckt sind Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten bis zu den vereinbarten Höchstgrenzen.
Persönliche Empfehlung, transparent kalkuliert. Kostenlos & ohne Verpflichtung.