IT-RECHTSSCHUTZ

SCHUTZ FÜR DIE
DIGITAL-BRANCHE.

Für Softwareentwickler, Agenturen und IT-Systemhäuser: der IT-Rechtsschutz deckt Projektstreit, DSGVO-Klagen und Provider-Konflikte ab.

DEFINITION

WAS IST
IT-RECHTSSCHUTZ?

Der IT-Rechtsschutz ist eine spezialisierte Police für IT-Unternehmen, Softwareentwickler, Webdesigner, IT-Dienstleister und Systemhäuser — angepasst an die Risiken digitaler Geschäftsmodelle.

Er übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten bei Projektstreit, Abnahmestreitigkeiten, DSGVO-Klagen, Providerkonflikten und arbeitsrechtlichen Fällen — inklusive Online-Inkasso.

  • Projektabnahme und Streit ums Werk
  • SLA-Verstöße von Providern reklamieren
  • DSGVO-Klagen professionell abwehren
  • Wettbewerbs- und Urheberrecht
  • Kündigungsschutz für Arbeitgeber
FÜR WEN

FÜR JEDES
DIGITAL-BUSINESS.

SOFTWAREENTWICKLER

Agenturen, SaaS-Anbieter und Produktentwickler.

SYSTEMHÄUSER

Infrastruktur, Cloud und Rechenzentrumsbetrieb.

WEBDESIGN

Digitalagenturen, Content-Creator, Full-Service.

FREELANCER

IT-Consultants, Berater und Solo-Entwickler.

TYPISCHE FÄLLE

IM DIGITAL-
GESCHÄFT.

ProjektstreitKunde verweigert Softwareabnahme wegen angeblicher Mängel.
DSGVOKunde fordert Datenlöschung — gerichtlich.
ProviderkonfliktRechenzentrum bricht SLA — Schadenersatz.
KündigungsschutzKlage gegen betriebsbedingte Kündigung.
BürostreitVermieter erhöht Nebenkosten unberechtigt.
LeasingNachforderung für Server- oder Notebook-Leasing.
AbmahnungVorwurf angeblicher Urheberrechtsverletzung.
IHRE VORTEILE

SECHS PUNKTE
FÜR IT-BETRIEBE.

01

Prozesskosten

Bis 35.000 € Verfahrenskosten in komplexen IT-Fällen abgedeckt.

02

IT-Fachanwälte

Zugang zu spezialisierten Kanzleien für Software- und Vertragsrecht.

03

Gutachter

Kosten für IT-Sachverständige (Softwarequalität) inklusive.

04

Mediation

Projektkonflikte lösen ohne Gerichtsverfahren.

05

JuraTel®

Sofortberatung — ohne Selbstbeteiligung.

06

Online-Inkasso

Offene Rechnungen digital durchsetzen.

IMMER INKLUSIVE

MEHR ALS
NUR STREIT.

IT-Erstberatung Fachanwälte für IT-Recht am Telefon.
📑 AGB-Vorlagen Software-, SaaS- und Wartungsverträge sofort einsetzbar.
🤝 Projekt-Mediation Konflikte vor der Eskalation lösen.
IT-VERTRAGSRECHT

SAAS, SOFTWARE,
WARTUNG.

Das IT-Vertragsrecht ist das Rückgrat jedes digitalen Geschäfts — und gleichzeitig die häufigste Quelle für Konflikte. Der IT-Rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es um die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus IT-Verträgen geht.

Wir sichern Streitigkeiten aus Software-Werkverträgen, SaaS-Nutzungsvereinbarungen, Wartungs- und Support-Verträgen sowie Lizenzverträgen ab. Auch AGB-Prüfung und Musterverträge für Ihre eigenen Kundenverträge sind über den ARAG JuraCheck® inklusive — bis 100 € pro Prüfung, kostenlos für Versicherte.

Gerade in Köln als IT- und Medienstandort sitzen viele Auftraggeber aus Verlagswesen, E-Commerce und Mittelstand. Das schafft eigene rechtliche Themen: Werkabnahme nach agiler Entwicklung, DSGVO-konforme Datenverarbeitungsverträge (AVV), Haftungsbeschränkungen und Open-Source-Lizenz-Compliance.

  • Software-Werkverträge — Streit um Abnahme, Nachbesserung, Vergütung
  • SaaS-Verträge — Verfügbarkeit, Kündigung, Datenmigration
  • Wartung & SLA — Reaktionszeiten, Pönalen, Eskalation
  • Lizenzverträge — Nutzungsumfang, Audits, Nachlizenzierung
  • Freelance-Verträge — Scheinselbstständigkeit, Vergütung, IP-Rechte
  • Datenverarbeitung (AVV) — DSGVO-Konformität und Haftung
IT-RECHT KÖLN

PERSÖNLICHE
BERATUNG VOR ORT.

Als ARAG-Vermittler in Köln berate ich IT-Unternehmen, Softwareentwickler und Digitalagenturen persönlich — vor Ort in Köln-Longerich, per Telefon oder Videocall. Kein Callcenter, kein Ticketsystem, kein wechselnder Ansprechpartner.

Der Vorteil einer lokalen Beratung: Ich kenne den Kölner Markt, die typischen Konstellationen mittelständischer Kunden im Rheinland und weiß, welche Bausteine des IT-Rechtsschutzes für Ihr Geschäftsmodell wirklich zählen. Ob Sie eine Agentur in Ehrenfeld führen, ein SaaS-Startup in der Südstadt aufbauen oder als Freelancer aus dem Homeoffice heraus arbeiten — die Empfehlung passt zur Realität Ihres Betriebs.

Im Erstgespräch klären wir zusammen, welche Verträge, welche Projektrisiken und welche Vertrags-Partner in Ihrem Alltag vorkommen. Auf dieser Basis empfehle ich den passenden IT-Rechtsschutz-Baustein — nicht das teuerste Paket, sondern das, was Sie wirklich brauchen.

  • Kostenlose Erstberatung — vor Ort, telefonisch oder digital
  • Unabhängige Empfehlung — kein Verkaufsdruck, keine Provisionslogik zwischen den Zeilen
  • Persönlicher Ansprechpartner — vom ersten Angebot bis zum Vertragsabschluss und darüber hinaus
  • Standort Köln-Longerich — Robert-Perthel-Straße 4, gut erreichbar aus dem gesamten Rheinland
  • Über 20 Jahre Erfahrung im Rechtsschutz-Vertrieb

Mehr über mich und meinen Beratungsansatz →

HÄUFIGE FRAGEN

FRAGEN? ANTWORTEN.

Die wichtigsten Antworten kompakt zusammengefasst.

Was kostet der IT-Rechtsschutz?

Ab ca. 120 € monatlich je nach Konfiguration und Betriebsgröße.

Gilt der Schutz auch für SaaS?

Ja — insbesondere Streitigkeiten um Verfügbarkeit, Datenschutz und Lizenzierung.

Sind DSGVO-Klagen abgedeckt?

Ab Komfort-Variante — inklusive gerichtlicher Abwehr.

Was ist mit Providerkonflikten?

SLA-Verstöße von Rechenzentren und Cloud-Providern sind mitversichert.

Ab wann greift der Schutz?

Nach 3 Monaten Wartezeit; bei lückenlosem Wechsel sofort.

Sind auch Freelancer versichert?

Ja — Solo-Entwickler und IT-Consultants sind ausdrücklich eingeschlossen.

Warum IT-Rechtsschutz in Köln von einem lokalen Vermittler?

Weil Sie einen festen Ansprechpartner bekommen, der Ihre Situation kennt — kein Callcenter, keine wechselnden Berater. Persönliche Termine vor Ort in Köln-Longerich, per Telefon oder Videocall. Bei Rechtsfragen oder im Schadensfall geht die Kommunikation direkt und ohne Umwege.

Deckt der IT-Rechtsschutz auch AGB und eigene Kundenverträge ab?

Ja — über den ARAG JuraCheck® können Sie eigene Verträge, AGB und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen prüfen lassen. Bis zu 100 € Prüfhonorar je Vertrag werden übernommen. Zusätzlich gibt es einen Musterverträge-Pool für Software-, SaaS- und Wartungsverträge, den Sie kostenlos nutzen können.

Kann ich bestehende Software- oder SaaS-Verträge nachträglich prüfen lassen?

Ja — der JuraCheck® gilt auch für bereits geschlossene Verträge. Sie können jederzeit einen laufenden Software-, Wartungs- oder Cloud-Vertrag von einem IT-Fachanwalt einschätzen lassen, etwa vor einer Verlängerung, Kündigung oder Vertragsanpassung.

Was ist der Unterschied zwischen IT-Rechtsschutz und Internet-Rechtsschutz?

Der IT-Rechtsschutz ist speziell für Unternehmen aus der IT-Branche gemacht — Softwarehersteller, Systemhäuser, Agenturen. Er deckt Projektstreit, Vertragskonflikte, SLA-Verstöße und arbeitsrechtliche Fälle ab. Der Internet-Rechtsschutz (web@ktiv®) richtet sich hingegen an alle, die im Netz aktiv sind — auch nicht-technische Betriebe. Fokus: Abmahnungen, DSGVO, Reputation, Fake-Bewertungen. Für IT-Firmen macht meist die Kombination Sinn.

Sind auch Streitigkeiten mit Kunden aus dem Kölner Mittelstand abgedeckt?

Ja — der IT-Rechtsschutz greift bei allen B2B-Vertragsstreitigkeiten, unabhängig vom Sitz Ihres Kunden. Ob mittelständisches Unternehmen aus Köln-Deutz, Konzern aus dem Rheinauhafen oder Auftraggeber aus dem gesamten Bundesgebiet — abgedeckt sind Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten bis zu den vereinbarten Höchstgrenzen.

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