EIGENTÜMERRECHTSSCHUTZ

SCHUTZ FÜR
EIGENTÜMER.

Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen — als Wohnung, Haus oder Gewerbeobjekt. Schutz bei Streit mit Nachbarn, Hausverwaltung oder Handwerkern.

DEFINITION

WAS IST DER
EIGENTÜMERRECHTSSCHUTZ?

Der Eigentümerrechtsschutz deckt Streitigkeiten rund um Ihre selbstgenutzte Immobilie ab — also alles, was Sie als Bewohner-Eigentümer betreffen kann.

Er ist entweder Solo-Baustein oder Teil des Privat-Rechtsschutzes im Modul Wohnen oder als Erweiterung zum Firmenrechtsschutz.

  • Nachbarschaftsstreit — Lärm, Grenzen, Immissionen
  • Handwerker-Mängel nach Modernisierung
  • Streit mit der Hausverwaltung in WEGs
  • Behörden — Bauanträge, Nutzungsgenehmigungen
TYPISCHE FÄLLE

WOFÜR DER
SCHUTZ GREIFT.

MODERNISIERUNG

Handwerker pfuscht

Nach der Fassadensanierung platzt der Putz. Der Anwalt setzt Nachbesserung und Schadenersatz gegen den Handwerker durch.

NACHBARN

Lärm-Konflikt

Der Nachbar renoviert dauerhaft am Wochenende. Sie klagen auf Unterlassung und gewinnen.

WEG

Beschluss angefochten

Die Eigentümerversammlung beschließt eine Sonderumlage von 8.000 €. Sie halten den Beschluss für formfehlerhaft und lassen ihn aufheben.

HÄUFIGE FRAGEN

GUT ZU
WISSEN.

Solo oder Kombi — was ist besser?

Wer nur eine Immobilie selbst bewohnt und keine weitere Absicherung braucht, fährt Solo günstiger. Wer bereits einen Privat-Rechtsschutz plant, spart mit dem Baustein "Wohnen".

Sind Ferienimmobilien mitversichert?

Nur wenn Sie sie selbst nutzen — vermietete Ferienwohnungen brauchen den Vermieterrechtsschutz.

Auch für WEGs geeignet?

Ja — als Mit-Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Sie Beschlüsse anfechten und Verwaltung überprüfen lassen.

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